top of page

Pikettentschädigung

Die Pikettentschädigung beinhaltet den Bereitschaftsdienst zwischen der

37. Schwangerschaftswoche bis 14 Tage nach dem errechneten Geburtstermin, inklusive der Wochenenden und allfälligen Feiertagen und eine eventuelle Abwesenheitsvertretung.

 

Für die angebotene Verfügbarkeit erlaube ich mir eine einmalige Pauschale von  150.00  CHF,  gemäss Empfehlung des Schweizerischen Hebammenverbandes, zu berechnen. Diese Kosten werden nicht von der Grundversicherung übernommen, jedoch ist es möglich, dass die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.

 

Sollten die Kosten ein Problem darstellen, finden wir im persönlichen Gespräch eine Lösung.

bottom of page